Die Einsichtnahme in die eigenen schriftlichen Abiturarbeiten ist erstmalig nach Ablauf der verordnungsgemäßen Widerspruchsfrist von einem Jahr ab Ausgabe des Abiturzeugnisses möglich. Während der Widerspruchsfrist gelten andere Regularien, die bei der Schulleitung zu erfragen sind. Der letzte mögliche Termin für die Einsichtnahme ist 10 Jahre nach Ausgabe des Abiturzeugnisses bei rechtzeitiger (d. h. mindestens drei Wochen vorher) Antragstellung per E-Mail an unsere Oberstufensekretärin schwarz(at)akg-bensheim.de. Die Einsichtnahme geschieht in jedem Fall in der Schule in Anwesenheit eines Mitglieds der Schulleitung bzw. seines Vertreters.
