Altes Kurfürstliches Gymnasium Bensheim

Gymnasium mit altsprachlichem Zweig
Schule mit musikalischem Schwerpunkt
Partnerschule des Leistungssports

Schülerinnen und Schüler nehmen in der Regel an dem Religionsunterricht des Bekenntnisses teil, dem sie angehören. Nach dem Hessischen Schulgesetz ist eine Abmeldung vom Religionsunterricht möglich. Hierüber entscheiden die Eltern, nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schülerinnen und Schüler.

Eine Abmeldung aus dem Religionsunterricht muss spätestens 14 Tage vor der Zeugnisausgabe erfolgen Eine formlose Erklärung mit Unterschrift des Schülers oder der Schülerin an den Klassenlehrer genügt. Sie kann nur aus Gewissensgründen geschehen, deren Überprüfung nicht möglich ist. Für Schülerinnen und Schüler, die am konfessionell gebundenen Religionsunterricht nicht teilnehmen wollen oder können, gibt es Ethikunterricht. Zur Teilnahme verpflichtet ist, wer sich vom Religionsunterricht aus Gewissensgründen abgemeldet hat oder aus anderen Gründen nicht am Religionsunterricht teilnimmt.